Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II
Begründung
Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten zu überprüfen, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Gründe in der ST 501 aus 2008 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument reger Kraftfahrzeugverkehr und eine Buslinie kein Hindernisgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück vom Hühnerweg bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Amt in der ST empfohlene Fahrtroute über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter, zweiter Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher ist verständlicherweise nicht akzeptabel.