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Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten

Vorlagentyp: V

Begründung

In der Stellungnahme ST 732 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun fünf Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 31.03.2023 Betreff: Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten Vorgang: OM 2258/13 OBR 5; ST 1277/13; V 727/18 OBR 5; ST 732/18 Der Magistrat wird unter der Prämisse des Erhalts der Schrägparkplätze um Auskunft gebeten, wann die in der Anregung des Ortsbeirats vom 24.05.2013, OM 2258, beantragte und in den Stellungnahmen vom 19.08.2013, ST 1277, und vom 09.04.2018, ST 732, zugesagte Öffnung der Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg eingerichtet wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 732 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun fünf Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277 Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1738 Aktenzeichen: 32-1