Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten
Vorlagentyp: V
Begründung
In der Stellungnahme ST 732 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun fünf Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666
entstanden aus Vorlage:
OF 773/5 vom
31.03.2023 Betreff: Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die
Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten Vorgang:
OM 2258/13 OBR 5;
ST 1277/13; V 727/18 OBR 5; ST 732/18 Der Magistrat wird unter der Prämisse des Erhalts der
Schrägparkplätze um Auskunft gebeten, wann die in der Anregung des Ortsbeirats
vom 24.05.2013, OM 2258, beantragte und in den Stellungnahmen vom
19.08.2013, ST 1277, und vom 09.04.2018,
ST 732, zugesagte Öffnung der Einbahnstraße im Abschnitt zwischen
Geleitsstraße und Hühnerweg eingerichtet wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 732 wird beschrieben,
dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender
Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun
fünf Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen,
sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2018, V 727
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.04.2018, ST 732
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2023, ST 1738
Aktenzeichen: 32-1