Bau der Kita in der Josef-Bautz-Straße ermöglichen
Begründung
Josef-Bautz-Straße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Einrichtung der integrativen Kindertagesstätte des "Vereins zur Förderung der Integration Behinderter Taunus e.V." auf dem bestehenden Reiterhof in der Josef-Bautz-Straße zu ermöglichen. Dies soll unter weitest gehender Schonung des Landschaftsschutzgebiets geschehen. Sollte eine Änderung am Zuschnitt de s Landschaftsschutzgebiets notwendig werden, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Begründung: Im Hinblick auf die gesetzliche Versorgungsquote, ist die Errichtung von Kindertagesstätten im Stadtgebiet ausdrücklich erwünscht. Insbesondere dieses Konzept einer integrativen Einrichtung im bestehenden Reiterhof ist hervorzuheben und begrüßenswert. Obwohl es sich bei dem geplanten Standort um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, sollten deshalb alle notwendigen und der Stadtverwaltung möglichen Schritte eingeleitet werden, um Hindernisse für die Einrichtung der Kindertagesstätte zu überwinden.
Inhalt
Antrag vom 02.07.2013, NR 653
Betreff: Bau der Kita in der Josef-Bautz-Straße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Einrichtung der integrativen Kindertagesstätte des "Vereins zur Förderung der Integration Behinderter Taunus e.V." auf dem bestehenden Reiterhof in der Josef-Bautz-Straße zu ermöglichen. Dies soll unter weitest gehender Schonung des Landschaftsschutzgebiets geschehen. Sollte eine Änderung am Zuschnitt de s Landschaftsschutzgebiets notwendig werden, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Begründung: Im Hinblick auf die gesetzliche Versorgungsquote, ist die Errichtung von Kindertagesstätten im Stadtgebiet ausdrücklich erwünscht. Insbesondere dieses Konzept einer integrativen Einrichtung im bestehenden Reiterhof ist hervorzuheben und begrüßenswert. Obwohl es sich bei dem geplanten Standort um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, sollten deshalb alle notwendigen und der Stadtverwaltung möglichen Schritte eingeleitet werden, um Hindernisse für die Einrichtung der Kindertagesstätte zu überwinden.Hauptvorlage: Anregung vom 19.04.2013, OA 370 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.07.2013
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