Eine neue westliche Hanauer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM
208 entstanden aus Vorlage:
OF 29/4 vom 26.07.2011
Betreff: Eine neue westliche Hanauer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, für den westlichen Teil der
Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Anlagenring ein Verkehrs-
und Gestaltungskonzept zu entwickeln. Dabei sollen folgende Punkte geprüft beziehungsweise
verbessert werden: 1. Ob
die massive Trennwirkung durch die abgeteilte Straßenbahnlinie überwunden
werden kann; 2. Wie die unzureichenden und gefährlichen
Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr verbessert werden können;
3. Wie die bruchstückhafte Führung des Radverkehrs verbunden werden kann;
4. Mit welchen weiteren Maßnahmen die geringe Aufenthalts- und Wohnqualität der
Straße insgesamt gehoben werden kann. Begründung: Seit Jahren befindet sich dieses Teilstück der
Hanauer Landstraße in keinem guten Zustand, die Aufenthaltsqualität ist gering.
Gleichzeitig hat dieser Straßenabschnitt noch Einzelhandel, und er bildet ein
Zentrum der Nahversorgung. Dieses muss erhalten und entwickelt werden. Hierzu
gehört eine ansprechende Gestaltung der Straße und der Bürgersteige mit guten
Querungsmöglichkeiten. Hinzu kommt eine erhebliche Gefährdung der Fußgänger
durch Ampelschaltungen, die das Queren der westlichen Hanauer Landstraße zu
einem Hindernislauf werden lassen. So wurde im Frühjahr diesen Jahres ein Kind
von einer Straßenbahn erfasst und verletzt. Durch "Drängelgitter" und
Ampelschaltungen lässt sich erkennbar keine Sicherheit herstellen. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass der Verzicht auf die radikale Trennung der Fahrspuren von
Bahn und Kraftfahrzeugen von Vorteil wäre. Im Ganzen hat der Straßenabschnitt
Potentiale, die genutzt werden können, wenn die Hindernisse beseitigt
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105
Antrag vom
13.08.2020, OF
495/4
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558
Aktenzeichen: 66 0