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Eine neue westliche Hanauer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 entstanden aus Vorlage: OF 29/4 vom 26.07.2011 Betreff: Eine neue westliche Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für den westlichen Teil der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Anlagenring ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln. Dabei sollen folgende Punkte geprüft beziehungsweise verbessert werden: 1. Ob die massive Trennwirkung durch die abgeteilte Straßenbahnlinie überwunden werden kann; 2. Wie die unzureichenden und gefährlichen Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr verbessert werden können; 3. Wie die bruchstückhafte Führung des Radverkehrs verbunden werden kann; 4. Mit welchen weiteren Maßnahmen die geringe Aufenthalts- und Wohnqualität der Straße insgesamt gehoben werden kann. Begründung: Seit Jahren befindet sich dieses Teilstück der Hanauer Landstraße in keinem guten Zustand, die Aufenthaltsqualität ist gering. Gleichzeitig hat dieser Straßenabschnitt noch Einzelhandel, und er bildet ein Zentrum der Nahversorgung. Dieses muss erhalten und entwickelt werden. Hierzu gehört eine ansprechende Gestaltung der Straße und der Bürgersteige mit guten Querungsmöglichkeiten. Hinzu kommt eine erhebliche Gefährdung der Fußgänger durch Ampelschaltungen, die das Queren der westlichen Hanauer Landstraße zu einem Hindernislauf werden lassen. So wurde im Frühjahr diesen Jahres ein Kind von einer Straßenbahn erfasst und verletzt. Durch "Drängelgitter" und Ampelschaltungen lässt sich erkennbar keine Sicherheit herstellen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Verzicht auf die radikale Trennung der Fahrspuren von Bahn und Kraftfahrzeugen von Vorteil wäre. Im Ganzen hat der Straßenabschnitt Potentiale, die genutzt werden können, wenn die Hindernisse beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 Aktenzeichen: 66 0