Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481
Betreff: Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße Obschon der Magistrat bestrebt ist, radial auf die Innenstadt zulaufende Hauptverkehrsstraßen, so umzugestalten, dass die unterschiedlichen verkehrlich-funktionalen Ansprüche berücksichtigt werden, sieht er angesichts der finanziellen Lage des städtischen Haushaltes derzeit keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung des Ortsbeirats vorrangig tätig zu werden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da für den Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und dem Anlagenring in den nächsten Jahren keine Grunderneuerung erforderlich ist, wird die Erstellung einer Verkehrskonzeption für diesen Bereich gegenwärtig nicht weiterverfolgt.