Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Stadtverordnetenbeschluss vom 29.08.2019 zur Fahrradstadt Frankfurt am Main (§ 4424, M 47/2019) sieht für die westliche Hanauer Landstraße eine provisorische bestandsnahe Markierungslösung vor. Dabei ist nicht geplant, Borde zu versetzen oder Lichtsignalanlagen anzupassen. Eine Querungsmöglichkeit des Gleiskörpers der Hanauer Landstraße im Verlauf der Rückertstraße-Hölderlinstraße wird nicht realisiert. Die Querung würde sich einerseits negativ auf den Fahrplan und die Beschleunigung/Bevorrechtigung der Straßenbahn auswirken. Andererseits könnte es zu zusätzlichen Unfällen mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommen. Die vorgeschlagene Querung Windeckstraße-Zobelstraße lehnt der Magistrat aus folgenden Gründen ab: die Fahrtrichtung Süd-Nord ist nur für den städtischen Linienverkehr freigegeben. Die vielen Straßenbahnschienen und -weichen sind für das Weiterfahren mit dem Rad ungeeignet. Erfahrungsgemäß ist mit häufigen Unfällen zu rechnen. Der östliche Gehweg (Breite 2,5 Meter) der unteren Zobelstraße ist für den Radverkehr ebenfalls nicht freigegeben. Der Magistrat beabsichtigt, noch im Jahr 2021 für den Radverkehr eine signalgeregelte Querung aus der Ostendstraße über die Hanauer Landstraße zu schaffen.