Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST
418
Betreff: Schnee- und
Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße -
Niedwiesenstraße Wie in der Stellungnahme des
Magistrats vom 25.05.2012, ST 847, schon dargelegt, obliegt nach § 11 Abs. 1
der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main (StrRS) der
Winterdienst auf Gehwegen den Anliegern der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt
ausdrücklich auch für dem Fußgängerverkehr selbstständig dienende Gehweganlagen
einschließlich der Treppen, die nicht Bestandteil einer Straße mit Fahrbahn
sind (§ 11 Abs. 2 Nr. b StrRS). Um den Anlieger nicht übermäßig zu belasten, sieht
die StrRS eine Einschränkung für sehr breite Fußwege vor. Bei über 3 m breiten
Gehwegen muss nach § 11 Abs. 7 S. 2 StrRS in der Regel nur eine Bahn in der
Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden. In der Begründung der Anregung zur Übernahme des
Schnee- und Räumdienstes wird auf die - einige hundert Meter entfernte - Treppe
vom Brückengarten zur Maybachbrücke verwiesen, an der die FES GmbH die
Schneebeseitigung im Rahmen der öffentlichen Schnee- und Eisbeseitigung
vornehmen würde. Diese Information ist jedoch nicht zutreffend. Die genannte
Treppe befindet sich nicht im Winterdienstplan. Es ist davon auszugehen, dass
der anliegende Eigentümer eine Firma mit der Durchführung des Winterdienstes
beauftragt hat.
Aufgrund der eindeutigen
Rechtslage und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrund-satzes sieht der
Magistrat keine Möglichkeit für ein Abweichen von den Satzungsbestimmungen.
Eine Übernahme der winterdienstlichen Anliegerpflichten seitens der Stadt
erfolgt nicht. Dem Anlieger steht es, wie bereits
mitgeteilt, frei, die Räum- und Streupflicht in eigener Zuständigkeit an eine
Fachfirma zu übertragen. Der Magistrat hat die Hinweise des Ortsbeirates
bezüglich der unzureichenden Schnee- und Eisbeseitigung zum Anlass genommen,
die genannten Bereiche verstärkt durch den Außendienst kontrollieren zu
lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2013, OM 1833