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Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847 Betreff: Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Bei der in der Anregung angesprochenen Treppenverbindung handelt es sich um einen Fußgängerweg, der die Willibrachtstraße/den Lindenring mit der Niedwiesenstraße verbindet. Die öffentliche Treppenanlage wurde auf Grundlage eines Antrages des Ortsbeirates erneuert. Diese bauliche Maßnahme begründet allerdings keine Änderung der verkehrssicherungsrechtlichen Zuständigkeiten. Der besagte Verbindungsweg dient dem Fußgängerverkehr und ist daher bezüglich der winterdienstlichen Verkehrssicherungspflicht als Gehweg zu behandeln. Nach § 11 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main (StrRS) obliegt der Winterdienst auf Gehwegen den Anliegern der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt ausdrücklich auch für dem Fußgängerverkehr selbstständig dienende Gehweganlagen einschließlich der Treppen, die nicht Bestandteil einer Straße mit Fahrbahn sind (§ 11 Abs. 2 Nr. b StrRS). Um den Anlieger nicht übermäßig zu belasten, sieht die StrRS eine Einschränkung für sehr breite Fußwege vor. Bei über 3 m breiten Gehwegen muss nach § 11 Abs. 7 S. 2 StrRS in der Regel nur eine Bahn von 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrund-satzes sieht der Magistrat leider keine Mögli chkeit für ein Abweichen von den Satzungsbestimmungen. Eine Übernahme der winterdienstlichen Anliegerpflichten seitens der Stadt kann daher nicht erfolgen. Dem Anlieger steht es selbstverständlich frei, die Räum- und Streupflicht in eigener Zuständigkeit an eine Fachfirma zu übertragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 745 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 424 Antrag vom 31.12.2012, OF 539/9