Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Begründung
erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, nochmals Überlegungen in dieser Frage aufzunehmen, um der/eine Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; Gleichbehandlung von Bürgern wegen; Überforderung eines einzelnen Bürgers bzw. Ehepaares zu vermeiden; Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt bzw. die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind hier bekannt. Ebenso bekannt ist die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nur sehr unvollkommen nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr! Das war z. B . am 12. 12. 2012 der Fall.