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Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 72/5 vom 01.06.2016

Betreff: Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/B 44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

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