Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM
137 entstanden aus Vorlage:
OF 72/5 vom 01.06.2016
Betreff: Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom
Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)
Der Magistrat wird gebeten,
zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße
(B 43/B 44) stadteinwärts, der zweiten Ampel
auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der
Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen.
Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf
dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter
Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird
dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit
Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt
werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1154
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 309
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1192
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2285
Aktenzeichen: 66 0