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Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 72/5 vom 01.06.2016 Betreff: Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/B 44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1192 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2285 Aktenzeichen: 66 0

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