Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM
136 entstanden aus
Vorlage: OF 24/5 vom 17.05.2016
Betreff: Anlegen
eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am
Oberforsthauskreisel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel auf der
Verkehrsinsel ein Fußgängerweg angelegt werden kann. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die aus dem Stadtwald
kommend die Ampel überqueren möchten, müssen in Richtung Oberforsthaus oder
Niederrad direkt eine weitere Ampel überqueren. Das kurze Stück auf der
Verkehrsinsel zwischen den Ampeln ist ohne befestigten Fußgängerweg. Den
Fußgängern steht lediglich ein Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei
schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die
körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten
Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Quelle: Googlemaps
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1062
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2017, ST 408