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Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 24/5 vom 17.05.2016 Betreff: Anlegen eines Fußgängerweges an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der ersten Ampel auf der B 43/B 44 stadteinwärts am Oberforsthauskreisel auf der Verkehrsinsel ein Fußgängerweg angelegt werden kann. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die aus dem Stadtwald kommend die Ampel überqueren möchten, müssen in Richtung Oberforsthaus oder Niederrad direkt eine weitere Ampel überqueren. Das kurze Stück auf der Verkehrsinsel zwischen den Ampeln ist ohne befestigten Fußgängerweg. Den Fußgängern steht lediglich ein Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 408