Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 72/5
Betreff: Wegeverbindung entlang der
Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße
(stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten,
zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/44)
stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus
kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen
befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf
dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter
Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird
dieser Trampelpfad für Menschen die körperlich eingeschränkt oder mit
Kinderwagen unterwegs sind zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt
werden kann. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
17.05.2016, OF 24/5
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5
am 03.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2016
Anregung an den
Magistrat OM 137
2016 1. Die Vorlage OF 24/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF
72/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme