Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)
Begründung
Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2016, OF 72/5
Betreff: Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen. Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann.Hauptvorlage: Antrag vom 17.05.2016, OF 24/5 Beratung im Ortsbeirat: 5