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Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei im Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2154 entstanden aus Vorlage: OF 566/5 vom 29.08.2017 Betreff: Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei im Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch Vorgang: OM 1460/17 OBR 5; ST 1192/17; ST 1195/17 Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Radwegverbindung Oberrad - Kaiserlei mit Hessen Mobil eine Vereinbarung zu treffen, dass südlich der Bahnlinie der kurze unbefestigte Verbindungsweg zwischen dem vorhandenen Asphaltweg und der Leitplanke befestigt werden kann. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 10.07.2017, ST 1195, berichtet der Magistrat, dass das Gelände dem Bund gehöre und eine Ertüchtigung daher nicht möglich sei. Es geht hier aber nicht um den Weg entlang der Autobahn von Süd nach Nord, sondern um die Strecke bis zur Leitplanke. Dieser Abschnitt befindet sich aber nur zu einem Teil im Besitz des Bundes und zu einem größeren Teil in dem der Stadt. Ein wenige Meter langer Matschweg soll durch etwas Schotter in ein für einen überschaubaren Zeitraum akzeptables Provisorium verwandelt werden. In seiner Stellungnahme vom 10.07.2017, ST 1192, hat sich der Magistrat bereit erklärt, am Oberforsthaus eine Vereinbarung mit Hessen Mobil zu treffen. Warum soll so etwas hier nicht möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1460 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1192 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1195 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2471 Antrag vom 29.04.2020, OF 1636/5 Auskunftsersuchen vom 15.05.2020, V 1610 Aktenzeichen: 66 0

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