Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei im Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM
2154 entstanden aus
Vorlage: OF 566/5 vom
29.08.2017 Betreff: Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei im
Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch Vorgang: OM 1460/17 OBR 5; ST 1192/17; ST
1195/17 Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der
Radwegverbindung Oberrad - Kaiserlei mit Hessen Mobil eine Vereinbarung zu
treffen, dass südlich der Bahnlinie der kurze unbefestigte Verbindungsweg
zwischen dem vorhandenen Asphaltweg und der Leitplanke befestigt werden kann.
Begründung: In seiner Stellungnahme vom 10.07.2017, ST 1195,
berichtet der Magistrat, dass das Gelände dem Bund gehöre und eine Ertüchtigung
daher nicht möglich sei. Es geht hier aber nicht um den Weg entlang der
Autobahn von Süd nach Nord, sondern um die Strecke bis zur Leitplanke. Dieser
Abschnitt befindet sich aber nur zu einem Teil im Besitz des Bundes und zu
einem größeren Teil in dem der Stadt. Ein wenige Meter langer Matschweg soll
durch etwas Schotter in ein für einen überschaubaren Zeitraum akzeptables
Provisorium verwandelt werden. In seiner Stellungnahme vom 10.07.2017,
ST 1192, hat sich der Magistrat bereit erklärt, am Oberforsthaus eine
Vereinbarung mit Hessen Mobil zu treffen. Warum soll so etwas hier nicht
möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom
21.04.2017, OM 1460
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1192
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1195
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2471
Antrag vom
29.04.2020, OF
1636/5
Auskunftsersuchen vom 15.05.2020, V 1610
Aktenzeichen: 66 0