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Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD

Begründung

Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichenden Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund

Inhalt

Antrag vom 11.06.2012, OF 190/2

Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichenden Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat Auskunft geben,

  1. ob und, wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen;

  2. ob und, wenn ja, weiche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen,
    • a)im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen,
    • b)im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit dies die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse von deren Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen;

  3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen.Beratung im Ortsbeirat: 2