Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
Begründung
Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke dahingehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgänger und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt unter Erhaltung des Baumbestandes in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke erklärte Hessen mobil bereits 2009, das die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten.