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Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße

Vorlagentyp: OF SPD CDU GRÜNE FRANKFURTER

Begründung

Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in den genannten Straßen Tempo 30 anzuordnen, - in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Nr. 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von Miller-Straße, während andererseits z.B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger.

Inhalt

Antrag vom 01.01.2017, OF 78/4

Betreff: Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in den genannten Straßen Tempo 30 anzuordnen,


- in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Nr. 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von Miller-Straße, während andererseits z.B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 8
OBR 4
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1100 2017 Die Vorlage OF 78/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen