Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Anregung wird damit entsprochen, dass in der Oskar-von-Miller-Straße und der Horst-Schulmann-Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Fahr- und Fußgängerverkehr, werden jedoch auf dem Gehweg in Höhe der Oskar-von-Miller-Straße 48 bauliche Elemente angebracht. Nach Einrichtung der Tempo-30-Zone wird die Städtische Verkehrspolizei Probemessungen durchführen.