Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM
1054 entstanden aus Vorlage:
OF 108/3 vom
24.10.2016 Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark
durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
Der Magistrat wird
aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und
Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und
Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und
Motorräder zu beenden. Begründung: An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die
Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die
Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter
von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den
Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der
Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße durch Fahrer von
Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur
Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds
benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei
insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad oder
Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen und
stark motorisierten Motorradfahrern rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass
kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch
nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind
gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese
rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen
Handlungen abzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 584
Aktenzeichen: 67 0