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Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-enden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 584 Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-enden Das illegale Befahren von Parks und Grünanlagen stellt ein großes Ärgernis dar. Obwohl in der "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main" unter § 6 Absatz 3, das unbefugte Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen in Grünanlagen verboten ist und auch dementsprechend bei bekannt werden geahndet wird, ist dies ein leidiges Dauerproblem. Weder die Ordnungsbehörden, noch die Mitarbeiter/-innen des betroffenen Grünflächenamts sind in der Lage, eine nachhaltige und wirksame Kontrolle zu tätigen. Es steht jedoch jeder Bürgerin/jedem Bürger frei, Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen. Einzig das konsequente Absperren unterbindet dauerhaft dieses Fehlverhalten. Im vorliegenden Fall könnten sogenannte Umlaufsperren (Drängelgitter) eingebaut werden, um auf dem Weg verbotene Verkehrsmittel fernzuhalten. Dies wird wiederum von Radfahrern/-innen sehr ungern gesehen, da sie gezwungen sind, dort abzusteigen und den Einbau als Schikane empfinden. Auch deren Verbände wie z.B. der ADFC sehen solche Einbauten als kritisch an. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass dem Magistrat mehrere Beschwerden über rücksichtslose Radfahrer/-innen vorliegen. Sollten der Einbau von Umlaufsperren vom Ortsbeirat gewünscht werden, bittet der Magistrat um eine dementsprechende Anregung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1054

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