Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-enden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
584
Betreff: Gefährdung von
Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder
be-enden Das illegale Befahren von Parks
und Grünanlagen stellt ein großes Ärgernis dar. Obwohl in der "Gefahrenabwehrverordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den
Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den
unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main" unter § 6 Absatz
3, das unbefugte Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen in
Grünanlagen verboten ist und auch dementsprechend bei bekannt werden geahndet
wird, ist dies ein leidiges Dauerproblem. Weder die Ordnungsbehörden, noch die
Mitarbeiter/-innen des betroffenen Grünflächenamts sind in der Lage, eine
nachhaltige und wirksame Kontrolle zu tätigen. Es steht jedoch jeder
Bürgerin/jedem Bürger frei, Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen. Einzig das konsequente Absperren unterbindet
dauerhaft dieses Fehlverhalten. Im vorliegenden Fall könnten sogenannte
Umlaufsperren (Drängelgitter) eingebaut werden, um auf dem Weg verbotene
Verkehrsmittel fernzuhalten. Dies wird wiederum von Radfahrern/-innen sehr ungern
gesehen, da sie gezwungen sind, dort abzusteigen und den Einbau als Schikane
empfinden. Auch deren Verbände wie z.B. der ADFC sehen solche Einbauten als
kritisch an. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass dem
Magistrat mehrere Beschwerden über rücksichtslose Radfahrer/-innen
vorliegen. Sollten der Einbau von Umlaufsperren
vom Ortsbeirat gewünscht werden, bittet der Magistrat um eine dementsprechende
Anregung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2016, OM 1054