Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
Vorlagentyp: OI
Inhalt
S A C H S T A N D : Initiative vom
04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage:
OF 88/12 vom
22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus
Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3
Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert,
zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der
Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen
ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem
Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und
eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des
Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu
beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016,
ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien
Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der
Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des
Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016)
weiterverfolgt.
Der Ortsbeirat verweist in diesem
Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von
Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch
auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der
Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die
Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss
auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts
der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame
Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung
möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm
vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an
seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt.
Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine
Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214
Antrag vom
19.09.2016, NR 109
Bericht des
Magistrats vom 12.05.2017, B 146
Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13