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Bruno-Asch-Anlage: Alkoholkonsum in Gefahrenabwehrverordnung verbieten

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Gefahrenabwehrverordnung verbieten Vorgang: OM 3409/18 OBR 6; ST 2285/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung die Möglichkeit zu schaffen, in der Bruno-Asch-Anlage den Konsum von Alkohol zu verbieten und ein solches Verbot umzusetzen. Die in OM 3409 geforderten sozialen Angeboten und Maßnahmen für betroffene Menschen werden selbstverständlich weiter geführt. Begründung: Die Bruno-Asch-Anlage wurde aufwendig saniert und an die ursprüngliche Gestaltung wieder angeglichen. Der imposante Brunnen gegenüber der Einmündung der Albanusstraße wurde nach vielen Jahren wieder instandgesetzt. Die Grünanlage liegt inmitten eines dicht bebauten Teils von Höchst. Sie hat vor allem auch den Sinn, den Menschen eine Nacherholung zu bieten und Zeit vom Verweilen zu geben. Diese Funktion geht aber verloren, wenn einzelne Nutzer, die stark alkoholisiert sind und sich auch so verhalten, die übrigen Nutzer davon abhalten, in die Bruno-Asch-Anlage zu gehen. Daher ist es notwendig, diese schöne Grünanlage inmitten von Höchst wieder allen Menschen zurückzugeben und eine Grünanlage für alle Nutzer zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es dazu notwendig ist, den öffentlichen Konsum von Alkohol dort zu verbieten. Dies unterstützt auch die Anbieter von sozialen Angeboten und Maßnahmen, weil sie die Betroffenen auch mit Hinweis auf das Alkoholverbot ansprechen können. Bislang ist dort Alkoholkonsum erlaubt und kann nicht unterbunden werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 905/6 Betreff: Bruno-Asch-Anlage: Alkoholkonsum in Gefahrenabwehrverordnung verbieten Vorgang: OM 3409/18 OBR 6; ST 2285/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung die Möglichkeit zu schaffen, in der Bruno-Asch-Anlage den Konsum von Alkohol zu verbieten und ein solches Verbot umzusetzen. Die in OM 3409 geforderten sozialen Angeboten und Maßnahmen für betroffene Menschen werden selbstverständlich weiter geführt. Begründung: Die Bruno-Asch-Anlage wurde aufwendig saniert und an die ursprüngliche Gestaltung wieder angeglichen. Der imposante Brunnen gegenüber der Einmündung der Albanusstraße wurde nach vielen Jahren wieder instandgesetzt. Die Grünanlage liegt inmitten eines dicht bebauten Teils von Höchst. Sie hat vor allem auch den Sinn, den Menschen eine Nacherholung zu bieten und Zeit vom Verweilen zu geben. Diese Funktion geht aber verloren, wenn einzelne Nutzer, die stark alkoholisiert sind und sich auch so verhalten, die übrigen Nutzer davon abhalten, in die Bruno-Asch-Anlage zu gehen. Daher ist es notwendig, diese schöne Grünanlage inmitten von Höchst wieder allen Menschen zurückzugeben und eine Grünanlage für alle Nutzer zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es dazu notwendig ist, den öffentlichen Konsum von Alkohol dort zu verbieten. Dies unterstützt auch die Anbieter von sozialen Angeboten und Maßnahmen, weil sie die Betroffenen auch mit Hinweis auf das Alkoholverbot ansprechen können. Bislang ist dort Alkoholkonsum erlaubt und kann nicht unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3409 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 905/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)