Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am Rebstockwald
Begründung
Waldsaum am Rebstockwald Vorgang: OM 2275/17 OBR 2; OM 4122/19 OBR 2; ST 825/19; B 188/19; ST 957/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1 Auch der Ortsbeirat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Vorschlag der Blumenwiese und ist gern bereit dem Vorschlag des Magistrats aus der ST 825 zu entsprechen, eine Waldrandzone entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zwischen Fußgänger*innenweg und Rebstockwald mit entsprechender Waldsaumstruktur zu gestalten. Der Magistrat wird entsprechend mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 2. Bezüglich der Angelika-Machinek-Straße wird der Magistrat gebeten zu berichten, ab wann mit dem Beginn der in der ST825 Bebauung entlang der Angelika-Machinek-Straße zu rechnen ist. 3. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten die Zeit bis dahin für unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auf den bestehenden Brachflächen zu unternehmen. 4. Ungeachtet dessen bekräftigt der Ortsbeirat seine Forderung die Angelika-Machinek-Straße nur einseitig zu bebauen und den Rebstockwald in Gänze zu erhalten, um negativen Auswirkungen auf das Stadtklima zu verhindern. Begründung: Zu
- und 3.: "Der Magistrat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet", wie er selbst in der ST 825 auf die OM4122 schreibt. Im Falle der dort angesprochenen Fläche an der Leonardo-da-Vinci-Allee und der Angelika-Machinek-Straße bleibt er diese Maßnahmen bisher jedoch schuldig. Zu 2. und 3.: Bei der Angelika-Machinek-Straße verweist der Magistrat auf geplante Bauarbeiten (ohne einen Zeitplan zu nennen) und auf die Fertigstellung des Arten- und Biotopschutzkonzeptes. In der B 188 wird die Fertigstellung jenes Arten- und Biotopschutzkonzepts für Mitte 2020 terminiert. Im einjährigen Zeitraum bis dahin ist genügend Zeit übergangsweise unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auch auf der Brachfläche vorzunehmen. Zu 4.: Dass der Rebstockwald auch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 "insgesamt erhalten" bleibe, wie der Magistrat in der ST957 zur Kenntnis gibt, und "stadtklimatischen Auswirkungen nicht zu erwarten" seien, kann der Ortsbeirat nicht feststellen und weist diese Aussage zurück.