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Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957 Betreff: Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald Zu Frage 1: Die Planungen sehen einen zusätzlichen Eingriff in den Biegwald/Rebstockwald von max. 0,38 Hektar vor. Diese Umplanung wurde Ende 2011 zwischen Planungsdezernat und Umweltdezernat abgestimmt. Der Aufsichtsrat der Rebstock Projektgesellschaft hat diesem zusätzlichen Eingriff in den Biegwald/Rebstockwald in seiner Sitzung am 15.2.2012 zugestimmt. Diese Fläche wird im Bebauungsplan als Gemeinbedarf festgesetzt. Damit soll der Schulbedarf des Plangebietes und benachbarter Quartiere perspektivisch gesichert werden. Ergänzend kann auf diesem Grundstück geförderter Wohnraum entstehen. Der überwiegende Teil des Biegwalds/Rebstockwalds wird von der Planung nicht berührt. Die Planung wird daher nicht eingestellt. Zu Frage 2: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 683 Ä gelegenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt, der ABG Frankfurt Holding, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und eines weiteren privaten Eigentümers. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegene Waldfläche (Biegwald/Rebstockwald) befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Mit den o.g. Eigentümern wird die Stadt Frankfurt städtebauliche Verträge abschließen, um so die Zielsetzungen der Stadt abzusichern (insb. 30% geförderter Wohnungsbau, Workshop zur Planung des Quartiersplatzes, Anlage des Quartiersplatzes). Zu Frage 3: Der Rebstockwald wurde von einem unabhängigen Gutachter untersucht. Im o.g. Rodungsbereich gibt es, wie im übrigen Wald, im Hinblick auf die Fauna und Flora keine seltenen Arten bzw. Auffälligkeiten. Außerhalb des Waldes gibt es Habitate des Heldbockkäfers. Die Umsiedlung des Heldbockkäfers wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt. Da der Biegwald/Rebstockwald insgesamt erhalten bleibt, sind stadtklimatische Auswirkungen nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2275 Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2