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Warum ist Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten?

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

und Zentrenkonzept 2011 enthalten? Der Ortsbeirat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten Warum basiert das Konzept für eine Entwicklungsplanung nur auf einer Bedarfserhebung und nicht auf einer Bedarfserhebung? Warum ist Nieder-Erlenbach, obwohl es mit vielen Stadtteilen des Konzeptes mehr als gleichwertig ist, nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten? Welche Entwicklungsperspektive hat der Magistrat für die Erhaltung und Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Nieder-Erlenbach ? Begründung: Begründung: Nieder-Erlenbach hat eine gute Versorgungsstruktur. Für den kurzfristigen und teils mittelfristigen Sortimentsbedarf ist sogar eine so gute Ausstattung mit Einzelhandel vor Ort, dass dieser auch von umliegenden Stadtteilen, Nachbarortschaften und Pendlern aus der Wetterau mit genutzt wird. Dies bedingt jedoch auch Probleme, die nach Lösungen verlangen. In diesem Jahr wird das Neubauviertel "New-Er!enbach" fertig gestellt und es müssen mehrere hundert Menschen mehr mit versorgt werden. Der enge, kleinräumige Ortskern hat schon heute massive Verkehrs- bzw. Parkplatzprobleme - eine räumliche Entzerrung durch die Etablierung weiterer Einzelhandelsstandorte und die Erweiterung der Sortimentsliste z.B. in der Nähe des Neubaugebietes wäre sinnvoll und notwendig. Dabei muss gleichzeitig dafür Sorge getragen werden, dass die vorhandene Einzelhandels-Infrastruktur erhalten bleibt. Doch obwohl die Einzelhandeisausstattung Nieder-Erlenbachs mit weniger Verkaufsfläche als im Gutleutviertel oder in Niederursel mehr Umsatz macht und größtenteils besser abschneidet als die von Bonames, Hausen, Sindlingen oder Frankfurter Berg, ist der Stadtteil nicht in der Zentrenliste mit aufgeführt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 62/13 Betreff: Warum ist Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten? Der Ortsbeirat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten Warum basiert das Konzept für eine Entwicklungsplanung nur auf einer Bedarfserhebung und nicht auf einer Bedarfserhebung? Warum ist Nieder-Erlenbach, obwohl es mit vielen Stadtteilen des Konzeptes mehr als gleichwertig ist, nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten? Welche Entwicklungsperspektive hat der Magistrat für die Erhaltung und Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Nieder-Erlenbach ? Begründung: Begründung: Nieder-Erlenbach hat eine gute Versorgungsstruktur. Für den kurzfristigen und teils mittelfristigen Sortimentsbedarf ist sogar eine so gute Ausstattung mit Einzelhandel vor Ort, dass dieser auch von umliegenden Stadtteilen, Nachbarortschaften und Pendlern aus der Wetterau mit genutzt wird. Dies bedingt jedoch auch Probleme, die nach Lösungen verlangen. In diesem Jahr wird das Neubauviertel "New-Er!enbach" fertig gestellt und es müssen mehrere hundert Menschen mehr mit versorgt werden. Der enge, kleinräumige Ortskern hat schon heute massive Verkehrs- bzw. Parkplatzprobleme - eine räumliche Entzerrung durch die Etablierung weiterer Einzelhandelsstandorte und die Erweiterung der Sortimentsliste z.B. in der Nähe des Neubaugebietes wäre sinnvoll und notwendig. Dabei muss gleichzeitig dafür Sorge getragen werden, dass die vorhandene Einzelhandels-Infrastruktur erhalten bleibt. Doch obwohl die Einzelhandeisausstattung Nieder-Erlenbachs mit weniger Verkaufsfläche als im Gutleutviertel oder in Niederursel mehr Umsatz macht und größtenteils besser abschneidet als die von Bonames, Hausen, Sindlingen oder Frankfurter Berg, ist der Stadtteil nicht in der Zentrenliste mit aufgeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 145 2012 1. Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf die OA 145/12 OBR 13 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 62/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme