eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel
Begründung
Stellplatzablösemittel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, B 104 vom 28.03.2014 zurückzuweisen und den Magistrat aufzufordern, die Stellplatzablöse wieder vermehrt für Investitionen in den ruhenden Verkehr unter anderem auch im Bezirk 10 einzusetzen. Begründung: Durch fortwährende Nachverdichtung und Verjüngung der Bevölkerungsstruktur mit dem Ergebnis von mehr Kraftfahrzeugen pro Flächeneinheit ergibt zunehmend in Wohngebieten des Bezirks 10, etwa in Alt-Eckenheim, Homburger Landstraße/Kreuzstraße in Preungesheim, Alt-Preungesheim, Sigmund-Freud-Straße einen Parkdruck. Dieser führt unter anderem auch dazu, dass die Kraftfahrzeuge nachts regelwidrig im Vertrauen auf dann ausbleibende Kontrollen geparkt werden, am Morgen dann aber wieder bewegt werden müssen. Deshalb werden die Fahrzeugführer dann auch kaum das ÖPNV-Angebot wahrnehmen. Es besteht darum auch im Bereich des Ortsbezirks 10 ein Prüfbedarf, ob man nicht durch Quartiersgaragen Abhilfe schaffen kann. Dazu müssen aber die Mittel aus der Stellplatzablöse massiv umgeschichtet werden. Eine Nutzung der Ausgaben für den ruhenden Verkehr von gerade einmal 15 % der Gesamtausgaben kann dieser Problematik gerade auch in Außenbezirken wie dem Bezirk 10 nicht gerecht werden.