Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

Vorlagentyp: OF CDU SPD GRÜNE FDP

Begründung

Vorkaufsrecht nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; 2. ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ("KEG") verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotentiale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzen

Inhalt

Antrag vom 08.06.2018, OF 591/2

Betreff: Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt;

  2. ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ("KEG") verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotentiale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzenBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 23
OBR 2
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3327 2018 Die Vorlage OF 591/2 wird mit der Maßgabe als Eilanregung an den Magistrat beschlossen, dass Punkt I. wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und/oder genossenschaftliche oder gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke BFF Alle