Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen
Begründung
Vorkaufsrecht nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; 2. ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ("KEG") verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotentiale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzen