Terminierung der Planungswerkstatt "Grünzug Feldscheidenstraße"
Antrag
Es ist nur bedingt nachvollziehbar, dass die Schulwegbeleuchtung erst möglich ist, wenn der endgültige künftige Wegeverlauf feststeht. Ein zeitnah sicherer Schulweg ist ein überwiegendes und eiliges Erfordernis. Trotz allem Verständnis für die Zugeständnisse an die Initiatoren des Runden Tischs, kann dies nicht ohne öffentlich bekannte Festlegung eines Zeitpunktes bis zu dessen Abschluss funktionieren, obwohl dies angemessen ist. Deshalb wird der Magistrat gebeten, diesen Zeitrahmen mitzuteilen sowie in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin, einen zeitnahen Starttermin und Zeitplan für die Planungswerkstatt zu fixieren.
Begründung
Vorgang: M 71/21; EA 143/22; F 994/22; OA 259/22 OBR 10; OM 3227/22 OBR 10; ST 621/23; ST 645/23 Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme ST 621, dass eine Vorabmaßnahme nur für die Erstellung der Schulwegbeleuchtung nicht möglich ist, da der endgültige künftige Wegeverlauf noch nicht feststeht. Ferner berichtet der Magistrat in der Stellungnahme ST 645, dass er zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat, auf die beteiligten Gruppen sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger zugehen und zu der Planungswerkstatt einladen wird.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme