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Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen

Vorlagentyp: OF LINKE

Antrag

In der ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Vorraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8t gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat eine solche Handhabung der Regelung ebenfalls in Frankfurt - und ganz besonders im Nordend - einführen: In Gebieten des Bewohnerparkens, wo Gehwegparken praktiziert wird, werden keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge über 2,8t ausgestellt.

Begründung

bis 2,8 Tonnen Vorgang: OM 1948/22 OBR 3; ST 2833/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Vorraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8t gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 20
OBR 3
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3947 2023 Die Vorlage OF 516/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT Ökolinx
Ablehnung:
CDU FDP