Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen
Antrag
In der ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Vorraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8t gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat eine solche Handhabung der Regelung ebenfalls in Frankfurt - und ganz besonders im Nordend - einführen: In Gebieten des Bewohnerparkens, wo Gehwegparken praktiziert wird, werden keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge über 2,8t ausgestellt.
Begründung
bis 2,8 Tonnen Vorgang: OM 1948/22 OBR 3; ST 2833/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Vorraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8t gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX gegen CDU und FDP (= Ablehnung)