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Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird bei der anstehenden ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen. Es wird aktuell geprüft, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, um zukünftig auch fahrzeugspezifische Eigenschaften (z.B. Länge, Breite, Gewicht) von Kraftfahrzeugen bei der Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise berücksichtigen zu können.