Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
Begründung
Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war?
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich?
- Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma?
- Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1
Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war?
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich?
- Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma?
- Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Beratung im Ortsbeirat: 1