Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 238
Betreff: Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5367 (M 235)
- Der Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die Umgestaltung auszuführen.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme werden mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.966.357,62 € bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahme im Haushaushalt 2010/2011 Mittel in Höhe von 970.000 € in der Produktgruppe16.3, Projektdefinition 5.002651, bereit stehen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass
- a)die Deckung der den Ansatz übersteigenden Kosten in Höhe von 996.357,62 € - aus einer geleisteten zweckgebundenen Zahlung der Opernplatz Property Holdings GmbH & Co. KG für die Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 550.000 € an die Stadt Frankfurt am Main, sowie - aus bewilligten Mitteln der Stellplatzablöse in Höhe von 57.500 €, sowie - 388.857,62 € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006, erfolgt.
- b)die aus der Maßnahme Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006 herangezogenen Mittel i.H.v. 388.857,62 € hier weiter benötigt und daher zu gegebener Zeit aus an anderer Stelle nicht mehr benötigten Restmitteln in erforderlicher Höhe wieder bereit gestellt werden.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis - dass die Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen den Knotenpunkten Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Bockenheimer Anlage/Reuterweg Gegenstand eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 837 - "Bockenheimer Anlage - Rothschildpark", ist, - dass die Stadt sich gemäß Vertrag verpflichtet hat, die Umgestaltung bis Ende Juli 2011 fertig zu stellen und bei Nichteinhalten der Frist der gezahlte Betrag vom Vorhabenträger zurückgefordert werden kann, - dass die vorhandene Bockenheimer Anlage zum 31.12.2010 in der Bilanz mit einem Restbuchwert von 371.645,00 € ausgewiesen wird. Der Abgang des alten Anlagevermögens der Straße und Nebenflächen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes. Begründung: A - Zielsetzung Ziel des erarbeiteten Entwurfes ist eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung der Bockenheimer Anlage. B - Alternativen Alternativen zur Vorplanung waren nicht zu untersuchen. C - Lösung In der Bockenheimer Anlage wurde der Fahrbahnquerschnitt ausgehend vom östlichen Fahrbahnrand in westliche Richtung neu geordnet. Fahrstreifenanzahl und -aufteilung entsprechen dem Bestand. Zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße wurde eine 2,75 m breite Mittelinsel analog der Taunusanlage geplant. Auf der Mittelinsel werden 8 Bäume und Bodendecker gepflanzt. Die Dreiecksinsel Ecke Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße wird aufgegeben. Somit entsteht ein großzügig bemessener Seitenraum im Eckausrundungsbereich vor den Arkaden des Opernturms. Auch die südliche Eckausrundung Bockenheimer Landstraße / Taunusanlage wird zugunsten einer größeren Aufstellfläche für Fußgänger verändert. Die Führung des Radverkehrs erfolgt auf Radfahrstreifen und auf der Südseite der Bockenheimer Landstraße zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Anlage auf einem neu herzustellenden Radweg mit Zweirichtungsverkehr. Die einzelnen Fahrbeziehungen werden gemäß den heutigen Anforderungen optimiert. Die vorhandenen Gehwege auf der Westseite der Bockenheimer Anlage und der Taunusanlage sind als Rautenmuster mit Kleinpflasterstreifen befestigt. Dieses Muster ist im Sinne "Unbehinderte Mobilität ungeeignet. Aus diesem Grund werden die umzubauenden Gehwege mit Betonplatten belegt. Vor dem Opernturm wurde der Gehweg bereits im Vorgriff auf die Umgestaltung schon mit Betonplatten befestigt. Da der Bordstein aufgrund der Neuordnung des Fahrbahnquerschnittes zurückgesetzt werden muss, werden die neu gelegten Platten aufgenommen und anschließend wieder verlegt. Alle Fahrbahnquerungen im Umgestaltungsbereich werden behindertengerecht umgebaut. In beiden Fahrtrichtungen werden behindertengerechte Bushaltestellen mit einer Länge von jeweils 12 m angeordnet. In Fahrtrichtung Süden wird zwischen Bushaltestelle und Einmündung Bockenheimer Landstraße ein zusätzlicher Taxihalteplatz gebaut. Im gesamten Umgestaltungsbereich wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Der Leuchtentyp orientiert sich an der Beleuchtungsanlage der Taunusanlage. D - Kosten
- lnvestitionsbedarf: Straßenbau 1.348.290,62 € Beleuchtung 187.217,00 € Amt 16, ATA 17.850,00 € Grün- und Freiflächen 27.500,00 € NRM gemäß Konzessionsvertrag 64.500,00 € Verkehrssignalanlagen 321.000,00 € 1.966.357,62 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 970.000,00 € 2011 400.000,00 € 2012 596.357,62 €
- Folgeinvestitionen - keine -
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben 0,00 €
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 8.450,00 € Grün- und Freiflächen 1.375,00 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 0,00 € Betrieb 3.000,00 € Instandsetzung 16.050,00 € Summe Sachkosten 28.875,00 €
- Abschreibung Straßenbau 44.943,02 € Beleuchtung 9.360,85 € Grün- u. Freiflächen 1.833,33 € Verkehrssignalanlagen 21.400,00 € Amt 16 ATA 357,00 € Summe Abschreibung 77.894,20 € c) Kalkulatorische Verzinsung, 5 % 33.971,44 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 140.740,64 €
- Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. 0,00 €
- Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 0,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 57.500,00 € Opernplatz Property Holdings GmbH & Co.KG 550.000,00 € 607.500,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
- Sonstiges: Das vorhandene Straßenbauwerk hat zum 31.12.2010 einen Restbuchwert von ca. 371.645,00 €, von dem monatlich weitere 2.547,54 € abgeschrieben werden. Beim Abbruch des vorhandenen Straßenbauwerks ist der Abgang des restlichen Anlagevermögens als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln. Anlage 2 (ca. 2 MB) Anlage 3 (ca. 1,3 MB) Anlage 7 (ca. 1,2 MB) Anlage 7_Blatt_2 (ca. 2,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 15.12.2010, NR 2123 Antrag vom 18.01.2011, NR 2147 Antrag vom 07.02.2011, OF 575/2