Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M
238 Betreff:
Umgestaltung der
Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und
Reuterweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, §
5367 (M 235) 1. Der Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer
Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg wird
entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. Der Magistrat
wird beauftragt, die Umgestaltung auszuführen. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme
werden mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.966.357,62 € bewilligt und
freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für
die Baumaßnahme im Haushaushalt 2010/2011 Mittel in Höhe von 970.000 € in
der Produktgruppe16.3, Projektdefinition 5.002651, bereit stehen. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die Deckung der den Ansatz übersteigenden Kosten
in Höhe von 996.357,62 € - aus einer geleisteten zweckgebundenen Zahlung der
Opernplatz Property Holdings GmbH & Co. KG für die Umsetzung der Maßnahme
in Höhe von 550.000 € an die Stadt Frankfurt am Main, sowie - aus bewilligten Mitteln der Stellplatzablöse in
Höhe von 57.500 €, sowie - 388.857,62 € aus der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um
das Waldstadion für die WM 2006, erfolgt. b) die aus der Maßnahme Projektdefinition Nr.
5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für
die WM 2006 herangezogenen Mittel i.H.v. 388.857,62 € hier weiter benötigt
und daher zu gegebener Zeit aus an anderer Stelle nicht mehr benötigten
Restmitteln in erforderlicher Höhe wieder bereit gestellt werden. 5. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis - dass die Umgestaltung der Bockenheimer Anlage
zwischen den Knotenpunkten Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und
Bockenheimer Anlage/Reuterweg Gegenstand eines Durchführungsvertrages gemäß §
12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 837 - "Bockenheimer
Anlage - Rothschildpark", ist, - dass die Stadt sich gemäß Vertrag verpflichtet
hat, die Umgestaltung bis Ende Juli 2011 fertig zu stellen und bei
Nichteinhalten der Frist der gezahlte Betrag vom Vorhabenträger zurückgefordert
werden kann, - dass die vorhandene Bockenheimer
Anlage zum 31.12.2010 in der Bilanz mit einem Restbuchwert von 371.645,00
€ ausgewiesen wird. Der Abgang des alten Anlagevermögens der Straße und
Nebenflächen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des
Restbuchwertes. Begründung: A - Zielsetzung Ziel des erarbeiteten Entwurfes ist eine funktionale
und straßenraumgestalterische Aufwertung der Bockenheimer Anlage. B - Alternativen Alternativen zur Vorplanung waren nicht zu
untersuchen. C - Lösung In der Bockenheimer Anlage wurde der
Fahrbahnquerschnitt ausgehend vom östlichen Fahrbahnrand in westliche Richtung
neu geordnet. Fahrstreifenanzahl und -aufteilung entsprechen dem Bestand.
Zwischen Reuterweg und
Bockenheimer Landstraße wurde eine 2,75 m breite Mittelinsel analog der
Taunusanlage geplant. Auf der Mittelinsel werden 8 Bäume und Bodendecker
gepflanzt. Die Dreiecksinsel Ecke Bockenheimer
Anlage / Bockenheimer Landstraße wird aufgegeben. Somit entsteht ein großzügig
bemessener Seitenraum im Eckausrundungsbereich vor den Arkaden des
Opernturms. Auch die südliche Eckausrundung
Bockenheimer Landstraße / Taunusanlage wird zugunsten einer größeren
Aufstellfläche für Fußgänger verändert. Die Führung des Radverkehrs erfolgt auf
Radfahrstreifen und auf der Südseite der Bockenheimer Landstraße zwischen
Kettenhofweg und Bockenheimer Anlage auf einem neu herzustellenden Radweg mit
Zweirichtungsverkehr. Die einzelnen Fahrbeziehungen werden gemäß den heutigen
Anforderungen optimiert. Die vorhandenen Gehwege auf der Westseite der
Bockenheimer Anlage und der Taunusanlage sind als Rautenmuster mit
Kleinpflasterstreifen befestigt. Dieses Muster ist im Sinne "Unbehinderte
Mobilität ungeeignet. Aus diesem Grund werden die umzubauenden Gehwege mit
Betonplatten belegt. Vor dem Opernturm wurde der Gehweg bereits im Vorgriff auf
die Umgestaltung schon mit Betonplatten befestigt. Da der Bordstein aufgrund
der Neuordnung des Fahrbahnquerschnittes zurückgesetzt werden muss, werden die
neu gelegten Platten aufgenommen und anschließend wieder verlegt. Alle Fahrbahnquerungen im Umgestaltungsbereich
werden behindertengerecht umgebaut. In beiden Fahrtrichtungen werden behindertengerechte
Bushaltestellen mit einer Länge von jeweils 12 m angeordnet. In Fahrtrichtung Süden wird zwischen Bushaltestelle
und Einmündung Bockenheimer Landstraße ein zusätzlicher Taxihalteplatz
gebaut. Im gesamten Umgestaltungsbereich
wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Der Leuchtentyp orientiert sich an der
Beleuchtungsanlage der Taunusanlage. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Straßenbau
1.348.290,62 € Beleuchtung 187.217,00 € Amt 16, ATA 17.850,00 € Grün- und Freiflächen 27.500,00 € NRM gemäß Konzessionsvertrag
64.500,00 € Verkehrssignalanlagen 321.000,00 € 1.966.357,62 € 2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2010 970.000,00 € 2011 400.000,00 € 2012 596.357,62 € 3. Folgeinvestitionen
- keine -
4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben
0,00 €
b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau 8.450,00 €
Grün- und Freiflächen
1.375,00 €
Verkehrssignalanlagen
Unterhaltung 0,00 €
Betrieb 3.000,00 € Instandsetzung 16.050,00 € Summe Sachkosten 28.875,00 € 2. Abschreibung Straßenbau 44.943,02 € Beleuchtung 9.360,85 €
Grün- u. Freiflächen 1.833,33 €
Verkehrssignalanlagen 21.400,00 € Amt 16 ATA 357,00 €
Summe Abschreibung
77.894,20 €
c) Kalkulatorische Verzinsung, 5 % 33.971,44 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten
140.740,64 €
5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl.
0,00 €
6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach
GVFG 0,00 €
Zuwendungen des Landes nach FAG
0,00
€ Verwendung Stellplatzablöse
ÖPNV 57.500,00 € Opernplatz
Property Holdings GmbH & Co.KG 550.000,00 €
607.500,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
8. Sonstiges: Das vorhandene Straßenbauwerk hat zum 31.12.2010
einen Restbuchwert von ca. 371.645,00 €, von dem monatlich weitere
2.547,54 € abgeschrieben werden. Beim Abbruch des vorhandenen
Straßenbauwerks ist der Abgang des restlichen Anlagevermögens als einmalige
Sonderabschreibung zu behandeln. Anlage 2 (ca. 2 MB) Anlage 3 (ca. 1,3 MB) Anlage 7 (ca. 1,2 MB) Anlage 7_Blatt_2 (ca. 2,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.12.2010, NR 2123
Antrag vom
18.01.2011, NR 2147
Antrag vom
07.02.2011, OF
575/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.12.2008, M 235
Vortrag des
Magistrats vom 28.07.2014, M 126
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket:
08.12.2010 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2
am 10.01.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 238 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage NR 2123 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 50. Sitzung des OBR 1
am 18.01.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 238 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Vorlage NR 2123 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2123 wird abgelehnt. 3.
Der
Vorlage NR 2147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen
NR 2147) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(M 238 und NR 2147 = Annahme, NR 2123 = Ablehnung) NPD (M 238, NR 2123
und NR 2147 = Annahme) Stv. Holtz (M 238, NR 2123 und NR 2147 =
Ablehnung) 50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2123 wird abgelehnt. 3.
Der
Vorlage NR 2147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen
NR 2147) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 36 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2123 wird abgelehnt. 3.
Der
Vorlage NR 2147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. und Stv. Holtz (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2147) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und Stv. Holtz gegen
FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen
LINKE. und Stv. Holtz (= Ablehnung) 52. Sitzung des OBR 2
am 07.02.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 238 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 575/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. 4 CDU, GRÜNE und
SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu
2. CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen FREIE WÄHLER (=
Annahme); 1 SPD, FDP und LINKE. (= Enthaltung)
51. Sitzung des OBR 1
am 15.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 238 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 2123 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, SPD und 3
GRÜNE gegen 1 GRÜNE, LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 9341, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 60 10