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Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Der Magistrat beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1 zum Plattenbelag im Baufeld 3: Um die sich im Baufeld 3 befindlichen Trassen nicht zu beschädigen, wurde eine Probebohrung während der Planungsphase durchgeführt. An der Stelle der Bohrung war keine gebundene Bauweise fest zu stellen. Da die ungebundene Bauweise die Regelbauweise darstellt, hat man das Ergebnis der Bohrung für die benachbarten Bereiche als repräsentativ angenommen. Frage 2 zur Grundwasserversorgungsleitung: Es handelte sich um die private Baustelle "Westend F40". Diese Baumaßnahme bzw. die Maßnahme der Grundwasserversorgungsleitung war zum Zeitpunkt der Planung dem Magistrat nicht bekannt. Frage 3 nach dem Konflikt zwischen Bauleitung und Baufirma: Während der Baudurchführung kam es zu bauvertraglichen Konflikten zwischen der örtlichen Bauüberwachung als Vertretung des Bauherrn und der bauausführenden Firma, die in dieser Konstellation nicht mehr lösbar waren. Aufgrund der Größe des Ingenieurbüros konnte keine andere Bauüberwachung zur Verfügung gestellt werden, deshalb wurde im Einvernehmen ein anderes Büro mit der Restabwicklung der Maßnahme beauftragt. Frage 4 zum Schadensersatzanspruch: Seitens der Stadt Frankfurt am Main bestehen keine Ansprüche. Die Mehrkosten sind aufgrund der über den Vertrag hinausgehenden Leistungen bei den Ingenieurbüros angefallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.09.2014, OA 541