Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST
1393
Betreff: Mehrkosten der
Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer
Landstraße und Reuterweg Der Magistrat beantwortet die
Fragen wie folgt: Frage 1 zum Plattenbelag im Baufeld 3: Um die sich im Baufeld 3 befindlichen Trassen nicht
zu beschädigen, wurde eine Probebohrung während der Planungsphase durchgeführt.
An der Stelle der Bohrung war keine gebundene Bauweise fest zu stellen. Da die
ungebundene Bauweise die Regelbauweise darstellt, hat man das Ergebnis der
Bohrung für die benachbarten Bereiche als repräsentativ angenommen. Frage 2 zur Grundwasserversorgungsleitung: Es handelte sich um die private Baustelle "Westend
F40". Diese Baumaßnahme bzw. die Maßnahme der Grundwasserversorgungsleitung war
zum Zeitpunkt der Planung dem Magistrat nicht bekannt. Frage 3 nach dem Konflikt zwischen Bauleitung und
Baufirma: Während der Baudurchführung kam es
zu bauvertraglichen Konflikten zwischen der örtlichen Bauüberwachung als
Vertretung des Bauherrn und der bauausführenden Firma, die in dieser
Konstellation nicht mehr lösbar waren. Aufgrund der Größe des Ingenieurbüros
konnte keine andere Bauüberwachung zur Verfügung gestellt werden, deshalb wurde
im Einvernehmen ein anderes Büro mit der Restabwicklung der Maßnahme
beauftragt. Frage 4 zum
Schadensersatzanspruch: Seitens der Stadt Frankfurt am Main bestehen keine
Ansprüche. Die Mehrkosten sind aufgrund der über den Vertrag hinausgehenden
Leistungen bei den Ingenieurbüros angefallen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
09.09.2014, OA 541