Fortschreibung des Bäderkonzepts
Vorlagentyp: OF SPD die_farbechten_-_LINKE.
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar, und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz, insbesondere des Brentanobades, gerade in der großzügigen Anlage, welche ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf.
- PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zulasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP-Konstrukte werden daher im Bäderkonzept ausgeschlossen.
- Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern.
- Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Ausgenommen sind funktionsgleiche Ersatzbauten für bereits vorhandene Gebäude an der gleichen Stelle ohne zusätzliche Flächenversiegelung, sofern diese für den Betrieb der Bäder zwingend erforderlich sind.
- Die angedachte Verkürzung der Badeperiode im Brentanobad und im Hausener Bad wird nicht umgesetzt. Das Hausener Freibad ist auch weiterhin in der Regel von Karfreitag bis zum
- Oktober geöffnet.
- Kooperationen mit Hotels oder anderen Privatfirmen führen nicht zu einer Einschränkung des Bäderbetriebs durch z.B. exklusive Zugangszeiten für Hotelgäste oder Sperrungen durch private Veranstaltungen.
Begründung
Frankfurt Vorgang: M 111/18; OA 333/18 OBR 7; OA 339/18 OBR 7 Mit den OA ́s 339 und 333 aus 2018 hat sich der Ortsbeirat zur damaligen M 111 - Fortschreibung des Bäderkonzepts 2025 positioniert. Die Vorlage liegt jetzt als M 209/2029 in veränderter Form erneut zur Abstimmung vor. Bezugnehmend auf die og. Anregungen des Ortsbeirats bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen:
- Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar, und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz, insbesondere des Brentanobades, gerade in der großzügigen Anlage, welche ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf.
- PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zulasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP-Konstrukte werden daher im Bäderkonzept ausgeschlossen.
- Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern.
- Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Ausgenommen sind funktionsgleiche Ersatzbauten für bereits vorhandene Gebäude an der gleichen Stelle ohne zusätzliche Flächenversiegelung, sofern diese für den Betrieb der Bäder zwingend erforderlich sind.
- Die angedachte Verkürzung der Badeperiode im Brentanobad und im Hausener Bad wird nicht umgesetzt. Das Hausener Freibad ist auch weiterhin in der Regel von Karfreitag bis zum
- Oktober geöffnet.
- Kooperationen mit Hotels oder anderen Privatfirmen führen nicht zu einer Einschränkung des Bäderbetriebs durch z.B. exklusive Zugangszeiten für Hotelgäste oder Sperrungen durch private Veranstaltungen
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
39
OBR 7
TO I, TOP 7
Anregung OA 540 2020 Auskunftsersuchen V 1593 2020 1. Der Vorlage M 209 wird unter Hinweis auf OA 540 und V 1593 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 450/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 451/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
FDP Frau Lämmer Annahme Bei Enthaltung Cdu Und Fraktionslos