Bäderkonzept Frankfurt 2025
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Unter Maßgabe folgender Grundsätze wird der M 209 vom 06.12.2019 - Bäderkonzept 2025 - zugestimmt: a) Alle öffentlichen Bäder werden erhalten. b) Automatisierte Preiserhöhungen werden nicht eingeführt. c) Eine "langfristige Reduzierung der Wasserflächen" wird nicht weiterverfolgt. d) Alle Schulschwimmbäder bleiben erhalten, nicht funktionsfähige Schulschwimmbäder werden instandgesetzt. e) Die Idee, im Textorbad ein "Clubmodell" einzuführen, wird nicht weiterverfolgt. f) Unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Öffnungsmonate der einzelnen Schwimmbäder (Saisonöffnung) wird eine witterungs- und nachfrageorientierte Flexibilisierung der Öffnungszeiten angestrebt. Die Gesamtöffnungszeiten werden dabei nicht reduziert. g) Vermarktungen und Events müssen dem Charakter eines Schwimmbades (Sport, Freizeit, Kultur) entsprechen. h) Die Vergabe der Schwimm-Wasserflächen erfolgt mit dem Ziel, die vorhandenen Wasserflächen optimal zu nutzen und einen sinnvollen Ausgleich der Interessen aller Nutzergruppen - Individualschwimmen, Schulen, Schwimmvereine - zu ermöglichen. Beim Vereinsschwimmen erfolgt die Vergabe in enger Abstimmung - auch hinsichtlich der Tage und Uhrzeiten - mit den Vereinen. Vereine und Schulen werden mit ihren Schwimmangeboten nicht in die Randöffnungszeiten gedrängt. Die Schwimmzeiten in den Stadtteilbädern für Schulen und Vereine werden nicht reduziert. Zudem wird es keine Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine geben.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Unter Maßgabe folgender Grundsätze wird der M 209 vom 06.12.2019 - Bäderkonzept 2025 - zugestimmt: a) Alle öffentlichen Bäder werden erhalten. b) Automatisierte Preiserhöhungen werden nicht eingeführt. c) Eine "langfristige Reduzierung der Wasserflächen" wird nicht weiterverfolgt. d) Alle Schulschwimmbäder bleiben erhalten, nicht funktionsfähige Schulschwimmbäder werden instandgesetzt. e) Die Idee, im Textorbad ein "Clubmodell" einzuführen, wird nicht weiterverfolgt. f) Unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Öffnungsmonate der einzelnen Schwimmbäder (Saisonöffnung) wird eine witterungs- und nachfrageorientierte Flexibilisierung der Öffnungszeiten angestrebt. Die Gesamtöffnungszeiten werden dabei nicht reduziert. g) Vermarktungen und Events müssen dem Charakter eines Schwimmbades (Sport, Freizeit, Kultur) entsprechen. h) Die Vergabe der Schwimm-Wasserflächen erfolgt mit dem Ziel, die vorhandenen Wasserflächen optimal zu nutzen und einen sinnvollen Ausgleich der Interessen aller Nutzergruppen - Individualschwimmen, Schulen, Schwimmvereine - zu ermöglichen. Beim Vereinsschwimmen erfolgt die Vergabe in enger Abstimmung - auch hinsichtlich der Tage und Uhrzeiten - mit den Vereinen. Vereine und Schulen werden mit ihren Schwimmangeboten nicht in die Randöffnungszeiten gedrängt. Die Schwimmzeiten in den Stadtteilbädern für Schulen und Vereine werden nicht reduziert. Zudem wird es keine Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine geben.
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