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Frankfurter Gaslaternen erhalten

Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.

Begründung

Die Stadtverordneten werden gebeten, die M 69 abzulehnen. Begründung: Die vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahme, sukzessive die Straßen-Gasleuchten durch strombetriebene Straßenleuchten auszutauschen, wird in gravierender Weise die Atmosphäre des öffentlichen Raums beeinflussen. Licht hat eine äußerst wichtige Bedeutung für die Psyche der Menschen. Gasleuchten spenden ein angenehmes, gedämpftes und dennoch helles Licht. Es stört nicht und vermittelt dennoch in der Dunkelheit das Gefühl der Sicherheit. Grelles Licht wird diese Situation und Stimmung im öffentlichen Raum nachhaltig verändern. Stromleuchten, insbesondere LED-Leuchten, können die Lichtfähigkeit von Gasleuchten noch lange nicht erreichen. Die Begründung des Austauschs liegt bei den Kosten (Anfälligkeit, Betriebsführungskosten, Energiekosten). Abgesehen davon, dass der Umbau mit den veranschlagten Kosten von insgesamt 58,304 Millionen Euro auf 12 Jahre umgelegt werden müsste auf die veranschlagten Energiekosten, werden Argumente vorgetragen, die genau so auch auf Stromleuchten zutreffen könnten (Monopolanbieter, Sonderanfertigungen, stark erhöhte Preise, langfristige Versorgungssicherheit nicht sicher gewährleistet). Und: auch bei Stromleuchten gibt es ein Entsorgungsproblem und Entsorgungskosten, die nicht angegeben worden sind. Fazit: Licht im öffentlichen Raum darf nicht primär nach Kostengesichtspunkten, sondern nach Gesichtspunkten des menschlichen Wohlbefindens und der öffentlichen Atmosphäre gestaltet werden. Frankfurt sollte deshalb an der Gasbeleuchtung der Straßen festhalten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2014, OF 379/7 Betreff: Frankfurter Gaslaternen erhalten Die Stadtverordneten werden gebeten, die M 69 abzulehnen. Begründung: Die vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahme, sukzessive die Straßen-Gasleuchten durch strombetriebene Straßenleuchten auszutauschen, wird in gravierender Weise die Atmosphäre des öffentlichen Raums beeinflussen. Licht hat eine äußerst wichtige Bedeutung für die Psyche der Menschen. Gasleuchten spenden ein angenehmes, gedämpftes und dennoch helles Licht. Es stört nicht und vermittelt dennoch in der Dunkelheit das Gefühl der Sicherheit. Grelles Licht wird diese Situation und Stimmung im öffentlichen Raum nachhaltig verändern. Stromleuchten, insbesondere LED-Leuchten, können die Lichtfähigkeit von Gasleuchten noch lange nicht erreichen. Die Begründung des Austauschs liegt bei den Kosten (Anfälligkeit, Betriebsführungskosten, Energiekosten). Abgesehen davon, dass der Umbau mit den veranschlagten Kosten von insgesamt 58,304 Millionen Euro auf 12 Jahre umgelegt werden müsste auf die veranschlagten Energiekosten, werden Argumente vorgetragen, die genau so auch auf Stromleuchten zutreffen könnten (Monopolanbieter, Sonderanfertigungen, stark erhöhte Preise, langfristige Versorgungssicherheit nicht sicher gewährleistet). Und: auch bei Stromleuchten gibt es ein Entsorgungsproblem und Entsorgungskosten, die nicht angegeben worden sind. Fazit: Licht im öffentlichen Raum darf nicht primär nach Kostengesichtspunkten, sondern nach Gesichtspunkten des menschlichen Wohlbefindens und der öffentlichen Atmosphäre gestaltet werden. Frankfurt sollte deshalb an der Gasbeleuchtung der Straßen festhalten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 379/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 522 2014 1. Die Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 379/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und FDP