Keine Großveranstaltungen im Grüneburgpark
Begründung
Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die M 127 / 2013 zur Sanierung Grüneburgpark wird bei Punkt Bauabschnitte (S. 7) dahingehend präzisiert, daß "saisonale Open-Air-Veranstaltungen" nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ortsbeirats 2 stattfinden dürfen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 legt großen Wert auf die gute Erhaltung des Grüneburgparks. Ein Wunsch einer Organisation, im Grüneburgpark eine Veranstaltung durchzuführen, wird auf der Tagesordnung des Ortsbeirats behandelt. Für die traditionell im Grüneburgpark gastierende Dramatische Bühne wird gemeinsam ein Ort im Park gewählt, der möglichst nur geringfügige Schäden verursacht. Veranstaltungen wie der J.P. Morgan-Lauf haben dem Park Jahr für Jahr großen Schaden zugefügt und unterbleiben ab jetzt. Auch Abi-Feiern sind in jüngster Zeit durch Vermüllung und Alkohol-Exzesse ausgeufert. Sie sind nicht genehmigt, finden einfach statt. Doch sollten Gymnasiasten namentlich bekannt sein, die für Schäden und Vermüllung zur Verantwortung gezogen werden sollten. Der Koreanische Garten und die umliegenden Grünflächen unter den wertvollen Bäumen wurde - wohl in Vorbereitung und Durchführung von Festen - als Parkplatz für Privatautos mißbraucht. Das sollte unterbunden werden.