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Der Platz, der Kiosk - und die Teilhabe?

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Teilhabe? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die überraschende, bislang von Stadt und Holding abgelehnte Übernahme des Kioskes auf dem Mitscherlichplatz durch die RFR Holding zu erläutern und hierzu einen gemeinsamen Termin mit den beteiligten Ämtern, der RFR Holding als dem Eigentümer des "Hochhauses am Park", der Initiative Mitscherlichplatz und dem Ortsbeirat 2 anzusetzen; 2. in diesem Rahmen das Konzept vorzustellen, mit dem der Kiosk künftig betrieben werden soll; 3. bei weiteren Planungen den Platz betreffend, dessen öffentliche Nutzung prioritär und im Sinne Alexander Mitscherlichs zu sehen, der für eine lebenswerte, solidarische Stadt und demokratische Teilhabe geworben hat; 4. daher vor weiteren Entscheidungen seitens der Stadt oder der RFR Holding sowohl die Initiative, die sich für eine den Namensgebern würdige Platzgestaltung einsetzt, als auch den Ortsbeirat 2, einzubeziehen. Begründung: Es gilt auch im Falle eines Kioskverkaufs, den Namensgebern dieses Platzes gerecht zu werden und eine mündige Gesellschaft an Planungen, die die Nutzung öffentlicher Räume betrifft, teilhaben zu lassen.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2017, OF 369/2

Betreff: Der Platz, der Kiosk - und die Teilhabe? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. zeitnah die überraschende, bislang von Stadt und Holding abgelehnte Übernahme des Kioskes auf dem Mitscherlichplatz durch die RFR Holding zu erläutern und hierzu einen gemeinsamen Termin mit den beteiligten Ämtern, der RFR Holding als dem Eigentümer des "Hochhauses am Park", der Initiative Mitscherlichplatz und dem Ortsbeirat 2 anzusetzen;

  2. in diesem Rahmen das Konzept vorzustellen, mit dem der Kiosk künftig betrieben werden soll;

  3. bei weiteren Planungen den Platz betreffend, dessen öffentliche Nutzung prioritär und im Sinne Alexander Mitscherlichs zu sehen, der für eine lebenswerte, solidarische Stadt und demokratische Teilhabe geworben hat;

  4. daher vor weiteren Entscheidungen seitens der Stadt oder der RFR Holding sowohl die Initiative, die sich für eine den Namensgebern würdige Platzgestaltung einsetzt, als auch den Ortsbeirat 2, einzubeziehen. Begründung: Es gilt auch im Falle eines Kioskverkaufs, den Namensgebern dieses Platzes gerecht zu werden und eine mündige Gesellschaft an Planungen, die die Nutzung öffentlicher Räume betrifft, teilhaben zu lassen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 15
OBR 2
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2176 2017 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen