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Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - welche weiteren Möglichkeiten für sozialverträgliche Lösungen es über die Familienermäßigung bei Erbbaurechten hinaus gibt, unter Bezugnahme auf die NR 693/23 auch rückwirkend. - Wie viele Liegenschaften und Gebäude absehbar in Hausen und/oder dem gesamten Ortsbezirk 7 noch betroffen sind. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig das Verhältnis von Grundstücks- zu Wohnfläche bei der Berechnung des Erbbauzinses zu berücksichtigen.

Begründung

sozialverträglich anpassen Vorgang: NR 693/23 Erbbaurechtsverträge können über mehrere Generationen weitervererbt werden. Sobald diese aber auslaufen, werden sie neu verhandelt. Dabei kann es zu erheblichen Steigerungen kommen, die aus aktualisierten Bodenrichtwerten resultieren. Bei einem Fall in Hausen, sind dabei über viermal so hohe Beträge zustande gekommen, die seit 2019 gezahlt werden müssen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 7
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5121 2024 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 368/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 368/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Ablehnung:
FDP CDU SPD BFF
Enthaltung:
Freie Wähler