Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen
Stellungnahme des Magistrats
In Hausen ist die Stadt Frankfurt am Main Ausgeberin von 4 Erbbaurechten, von denen eines bereits verlängert wurde. Bei den anstehenden Verlängerungen der Verträge ist die Stadt Frankfurt am Main zur wirtschaftlichen Verwaltung des Grundbesitzes verpflichtet. Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände nach § 109 Hessische Gemeindeordnung (HGO) nicht unter Wert an Dritte überlassen. Die Erbbaurechte in Hausen wurden teilweise bereits vor mehr als 70 Jahren auf Basis der damals geltenden Bodenwerte bestellt und in den Verträgen ist keine Wertsicherung des Erbbauzinses vereinbart. Das führt dazu, dass sich die Konditionen während der Laufzeit der Verträge zu Ungunsten der Stadt Frankfurt am Main nicht an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst haben, sodass der Erbbauzins heute in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zur Verfügung gestellten Grundstückes steht. Von den 49 Erbbaurechten in den Stadtteilen Rödelheim, Praunheim und Hausen laufen ca. 5 in den nächsten 10 Jahren aus und müssen daher relativ kurzfristig verlängert werden. Es sei hierzu anzumerken, dass diese Verträge alle einen Erbbauzins von unter 1.000.- €/Jahr haben. Dies entspricht einer momentanen Verzinsung von unter 0,2 % des Grundstückswertes. Bis zum Ende der 2050er-Jahre laufen nochmals 14 Erbbaurechte aus, diese müssen erst in den nächsten Jahren nach und nach verlängert werden. Davon liegt wiederum bei mehr als der Hälfte der Verträge der jährliche Erbbauzins unter 650.- € und ist nicht wertgesichert. Der Magistrat hat ämterübergreifend eine Vorlage zur Neuregelung des Erbbauzinses erarbeitet, welche die Höhe des Erbbauzinses unter bestimmten Umständen abfedern soll, diese soll zeitnah in den Geschäftsgang gehen.