Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV
Begründung
Nachtverkehr im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Zusätzliche Gleisnutzungen in der Nacht bedingen auch kürzere Intervalle sowohl für die Streckenkontrollen als auch für den Gleisaustausch. Und für die Nachstunden gelten gemäß Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV niedrigere Lärmschutz-Grenzwerte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit diese Erfordernisse berücksichtigt sind. Für den Ortsbeirat 9 stehen die Fragen insbesondere im Hinblick auf die A-Strecke zur Klärung an.
Inhalt
Antrag vom 21.09.2017, OF 355/9
Betreff: Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Zusätzliche Gleisnutzungen in der Nacht bedingen auch kürzere Intervalle sowohl für die Streckenkontrollen als auch für den Gleisaustausch. Und für die Nachstunden gelten gemäß Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV niedrigere Lärmschutz-Grenzwerte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit diese Erfordernisse berücksichtigt sind. Für den Ortsbeirat 9 stehen die Fragen insbesondere im Hinblick auf die A-Strecke zur Klärung an.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 278 Beratung im Ortsbeirat: 9