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Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.03.2017, B 112 Betreff: Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 832 - NR 145/16 FDP, NR 183/16 FRAKTION - Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) plant, ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 am Wochenende die meisten der S-Bahnlinien nachts im 60-Minuten-Takt fahren zu lassen. Da der City-Tunnel aufgrund von Bauarbeiten nach wie vor nachts nicht für S-Bahnen zur Verfügung steht, kann es nur eine stufenweise Umsetzung geben. Erst 2018 und nach Abschluss alle Arbeiten im City-Tunnel wird das Gesamtkonzept final umgesetzt werden können. Auch für den städtischen ÖPNV gab und gibt es bereits Überlegungen, einzelne Linien im U- und Straßenbahnnetz auch nachts zu betreiben. Eine Entwicklung hin zur "24-Stunden-Gesellschaft" und damit verbunden eine hohe ÖPNV-Nachfrage vor allem in den Wochenendnächten haben diese Überlegungen ausgelöst. Das bestehende Nachtbusnetz mit der zentralen Haltestelle "Konstablerwache" wurde seinerzeit in erster Linie als "Abbringernetz" aus der Innenstadt konzipiert. Wenn in Zukunft Schienenverkehrsmittel in den Wochenendnächten verkehren, wird das Nachtbusnetz darauf reagieren müssen. Um Parallelverkehre mit S-, U- und Straßenbahnen zu vermeiden, sind dann weniger langlaufende und stadtteilverbindende Linien aus der Innenstadt heraus erforderlich. Stattdessen werden Nachtbusse dort benötigt, wo ab den Endpunkten der Schienenverkehrsmittel noch eine weitergehende Verteilerfunktion erforderlich ist. Für die meisten Fahrgäste werden sich die Reisezeiten durch den Einsatz der Schienenverkehrsmittel verkürzen. In den Wochentagsnächten, also wenn keine Schienenverkehrsmittel unterwegs sein werden, wird das heutige Nachtbusnetz im Wesentlichen erhalten bleiben. Auf die Nachtbusse wird also nur teilweise verzichtet werden können. In den Wochenendnächten werden künftig Kosteneinsparungen im Nachtbusbetrieb möglich sein; die Kosten für die einzusetzenden Schienenverkehrsmittel werden jedoch über den Einsparungen beim Nachtbus liegen. In Anlehnung an die stufenweise Einführung des Nachtverkehrs an den Wochenenden bei der S-Bahn wird es auch beim Nachtverkehr auf lokaler Ebene zuerst ein Provisorium geben müssen: Deshalb wird gegenwärtig geprüft, wie der bestehende "Nachtbusknoten" an der Konstablerwache mit den provisorischen Enden der nächtlichen S-Bahnlinien am Hauptbahnhof und am Südbahnhof verbunden werden kann, damit die Fahrgäste eine Möglichkeit erhalten, die S-Bahnen in die Region zu erreichen. Das künftige Angebot im lokalen Nahverkehr wir zurzeit geprüft. Sobald ein Ergebnis vorliegt wird der Magistrat wieder berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.11.2016, NR 145 Antrag vom 02.12.2016, NR 183 Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 278 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 4 am 18.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 21.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 SPD und BFF; 1 SPD (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 13 am 25.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 118 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1380, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2017