Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 31.03.2017, B
112 Betreff:
Besseres Konzept für den
Nachtverkehr im ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 832 - NR 145/16 FDP, NR 183/16 FRAKTION
- Der Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV) plant, ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 am Wochenende die meisten
der S-Bahnlinien nachts im 60-Minuten-Takt fahren zu lassen. Da der City-Tunnel
aufgrund von Bauarbeiten nach wie vor nachts nicht für S-Bahnen zur
Verfügung steht, kann es nur eine stufenweise Umsetzung geben. Erst 2018 und
nach Abschluss alle Arbeiten im City-Tunnel wird das Gesamtkonzept final
umgesetzt werden können. Auch für den städtischen ÖPNV gab und gibt es
bereits Überlegungen, einzelne Linien im U- und Straßenbahnnetz auch nachts
zu betreiben. Eine Entwicklung hin zur "24-Stunden-Gesellschaft" und damit
verbunden eine hohe ÖPNV-Nachfrage vor allem in den Wochenendnächten haben
diese Überlegungen ausgelöst. Das bestehende Nachtbusnetz mit der zentralen
Haltestelle "Konstablerwache" wurde seinerzeit in erster Linie als
"Abbringernetz" aus der Innenstadt konzipiert. Wenn in Zukunft
Schienenverkehrsmittel in den Wochenendnächten verkehren, wird das Nachtbusnetz
darauf reagieren müssen. Um Parallelverkehre mit S-, U- und Straßenbahnen zu
vermeiden, sind dann weniger langlaufende und stadtteilverbindende Linien aus
der Innenstadt heraus erforderlich. Stattdessen werden Nachtbusse dort
benötigt, wo ab den Endpunkten der Schienenverkehrsmittel noch eine
weitergehende Verteilerfunktion erforderlich ist. Für die meisten Fahrgäste
werden sich die Reisezeiten durch den Einsatz der Schienenverkehrsmittel
verkürzen. In den Wochentagsnächten, also wenn
keine Schienenverkehrsmittel unterwegs sein werden, wird das heutige
Nachtbusnetz im Wesentlichen erhalten bleiben. Auf die Nachtbusse wird also nur
teilweise verzichtet werden können. In den Wochenendnächten werden künftig
Kosteneinsparungen im Nachtbusbetrieb möglich sein; die Kosten für die
einzusetzenden Schienenverkehrsmittel werden jedoch über den Einsparungen beim
Nachtbus liegen.
In Anlehnung an die stufenweise
Einführung des Nachtverkehrs an den Wochenenden bei der S-Bahn wird es auch
beim Nachtverkehr auf lokaler Ebene zuerst ein Provisorium geben müssen:
Deshalb wird gegenwärtig geprüft, wie der bestehende "Nachtbusknoten" an der
Konstablerwache mit den provisorischen Enden der nächtlichen S-Bahnlinien am
Hauptbahnhof und am Südbahnhof verbunden werden kann, damit die Fahrgäste eine
Möglichkeit erhalten, die S-Bahnen in die Region zu erreichen. Das künftige Angebot im lokalen Nahverkehr wir
zurzeit geprüft. Sobald ein Ergebnis vorliegt wird der Magistrat wieder
berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
03.11.2016, NR 145
Antrag vom
02.12.2016, NR 183
Bericht des
Magistrats vom 25.08.2017, B 278
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
16 am 18.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 4
am 18.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU,
LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
11. Sitzung des OBR 7
am 18.04.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 8
am 20.04.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 3
am 20.04.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
12 am 21.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 5
am 21.04.2017, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
15 am 21.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
11 am 24.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 2
am 24.04.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
14 am 24.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 SPD
und BFF; 1 SPD (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR
13 am 25.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 1
am 25.04.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 6
am 25.04.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
10 am 25.04.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 9
am 27.04.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 112
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 118 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 112
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): §
1380, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2017