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Baulandbeschluss

Vorlagentyp: NR FDP

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 220 wird im Absatz III wie folgt geändert: III.2 / Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftlichen Wohnen: Die Vorgabe einer festgeschriebenen Quote von 15 % entfällt. III.3 / Freifinanzierter Mietwohnungsbau: Für die entsprechende Quote wird ein Korridor von mindesten 10 % bis max. 15 % festgelegt. III.4 / Preisreduzierte Eigentumswohnungen: Für die entsprechende Quote wird ein Korridor von mindesten 5 % bis max. 10 % festgelegt. Die Quoten von III.3 und III.4 sollen in Summe eine Gesamtquote von 20 % nicht überschreiten. Der Absatz IV / Anteile geförderten Wohnungsbaus bei Wohnbaulandentwicklungen gemäß §§ 31 und 34 BauGB wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Ziel des vorliegenden Antrages ist es, das Verhältnis von freiem und reglementiertem Wohnungsbau ausgeglichen bei jeweils 50 % festzulegen. Das bisher vom Magistrat verfolgte Ziel, ein Verhältnis von 30/70 (frei/reglementiert) greift zu stark in den wirtschaftlichen Handlungsspielraum von Investoren und Bauherren ein. Diese sollten über mindestens 50 % der projektierten Flächen frei verfügen können. Gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen sind grundsätzlich zu begrüßen, sollten aber in der Regel nicht durch zu reservierende Flächen übermäßig bevorzugt werden. Interessenten für diese Wohnformen sollten sich am Markt orientieren. Eine Festschreibung im Baulandbeschluss muss daher entfallen. Der Absatz IV ist rechtlich zweifelhaft. Mit dieser Formulierung versucht der Magistrat gegen Recht und Gesetz in das BauGB einzugreifen. Aus den beiden Paragraphen §31 und §34 ist ein Rechtsanspruch von Bauherren auf Erteilung einer Baugenehmigung abzuleiten und zwar rein aus den Rechtsvorschriften der beiden Paragraphen heraus. Der Magistrat versucht mit Absatz IV in diesen Rechtanspruch regelnd einzugreifen. Dies kann auf keinen Fall zugelassen werden. Auch der Magistrat hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Der Absatz muss somit entfallen.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 37
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 16
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF
Sitzung 42
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 44
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 39
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 47
Angenommen
1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP BFF
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP BFF ÖkoLinX-ARL Bff Und Fraktion

Reden im Parlament

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