Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 26
Betreff: Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5082 (M 120) I. Für die Vergabe von Grundstücken, die gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 1849 vom 28.06.2012 und § 5082 vom 25.09.2014 (Liegenschaftsfonds) für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte zur Verfügung gestellt werden, wird das in der Anlage 1 beschriebene Vergabeverfahren angewandt. Die Vergabe findet im Rahmen eines Konzeptverfahrens statt und erfolgt zum Festpreis (Verkehrswert zuzüglich ggf. Entwicklungszuschlag für Gemeinkosten). II. Es dient zur Kenntnis, dass das Vergabeverfahren auch bei Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING angewandt werden soll, die für Wohnprojekte im Sinne der o. g. Stadtverordnetenbeschlüsse zur Verfügung gestellt werden. III. Ein Muster der Bewertungskriterien (Anlage 2) dient zur Kenntnis. IV. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung des Amtes für Wohnungswesen (Tätigkeitsbericht) über die durchgeführten Vergabeverfahren. Begründung: A Zielsetzung Bereits in den Wohnungspolitischen Leitlinien im Jahre 2005 wurde beschlossen, innovative Wohngruppen zu fördern. Im Jahre 2006 wurde festgelegt, dass ein Anteil der Neubauflächen für Wohngruppen und Initiativen vorzuhalten sei. 2012 und 2014 folgten Beschlüsse zur Einrichtung eines Liegenschaftsfonds, um Grundstücke in einem konzeptionellen Verfahren mit Festpreisen vergeben zu können. Es besteht auf Seiten der Gruppen gegenüber Einzelpersonen oder Gesellschaften, Firmen etc. ein Wettbewerbsnachteil im Hinblick auf Finanzierung und Entscheidungsfindung bedingt durch die heterogene Struktur der Gruppen. Die damit einhergehenden Nachteile stehen den langfristig stadtentwicklungspolitischen Interessen der Stadt Frankfurt am Main entgegen und bedeuten für die Gruppen z.T. einen erheblichen finanziellen Aufwand, der im schlechtesten Fall ohne Ergebnis bleibt. Dies gilt es nun durch die Festlegung eines Vergabeverfahrens/Auswahlverfahrens zu präzisieren und in die Umsetzung zu bringen. B Alternativen Keine. C Lösung Neben den bereits durch die städtische Förderung geschaffenen Informations- und Beratungsmöglichkeiten durch das Netzwerk Frankfurt am Main, sind nun entsprechende Verfahren festzulegen, damit gemeinschaftliche Wohnprojekte auch in Frankfurt am Main vermehrt und regelmäßig in die Umsetzung gelangen. Die neue Richtlinie sichert eine objektive Bewertung und Transparenz und bietet den Gruppen Planungssicherheit und ausreichend Zeit ihr Projekt zu realisieren. D Kosten Keine. Anlage _Richtlinien (ca. 59 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2015, NR 1159