Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren
Begründung
integrieren Der OBR 3 - Nordend möge beschließen die B 281 wird unter folgender Maßgabe zur Kenntnis genommen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Berger Straße wird künftig nicht mehr als Grundnetzstraße ausgewiesen, damit wird dort künftig die allgemein gültige Rechts-vor-links-Regelung eingeführt.
Inhalt
Antrag vom 21.09.2017, OF 326/3
Betreff: Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren Der OBR 3 - Nordend möge beschließen die B 281 wird unter folgender Maßgabe zur Kenntnis genommen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Berger Straße wird künftig nicht mehr als Grundnetzstraße ausgewiesen, damit wird dort künftig die allgemein gültige Rechts-vor-links-Regelung eingeführt.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 281 Beratung im Ortsbeirat: 3