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Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 143 entstanden aus Vorlage: OF 219/3 vom 29.03.2017 Betreff: Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die untere Berger Straße zwischen Anlagenring und Alleenring 1. als Tempo-30-Zone auszuweisen und damit den angrenzenden Straßen anzugleichen; 2. die Durchfahrt für größere Lkws (außer Andienungsverkehr) zu sperren. Begründung: Die untere Berger Straße hat eine sehr geringe Straßenbreite, es kommt immer wieder vor, dass Lkws nicht mehr weiterfahren können und die Straße komplett blockieren. Gleichzeitig sind auf dieser geringen Straßenbreite neben den Autos noch Fahrräder in beiden Richtungen und viele Fußgänger unterwegs, die bedingt durch die vielen Geschäfte beidseitig häufig die Straßenseite wechseln. Es kommt täglich zu Beinaheunfällen, insbesondere weil Autofahrer und Radfahrer ihre Geschwindigkeit nicht dem erhöhten Fußgängeraufkommen anpassen. Eine Tempo-30-Zone mit einhergehender Rechts-vor-Links-Regelung und einer Reduzierung des unübersichtlichen Schilderwaldes könnte die Situation entspannen und bei allen fahrenden Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeit reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 281 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 122 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 143 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1393, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2017 Aktenzeichen: 32 1