Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren
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Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 281
Betreff: Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1393 - OA 143/17 OBR 3 - Die untere Berger Straße ist eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen dem Anlagen- und dem Alleenring dient und ist als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Da auf Vorfahrtsstraßen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nicht erlaubt ist, gilt dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 mittels Verkehrszeichen 274-53 Straßenverkehrs-Ordnung. Aufgrund der Ausweisung der Berger Straße als Grundnetzstraße kann einer Sperrung der Berger Straße für den Lkw-Verkehr nicht entsprochen werden.Nebenvorlage: Anregung vom 02.11.2017, OA 192 Antrag vom 21.09.2017, OF 326/3