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Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Bereich der unteren Berger Straße gibt es eine Vielzahl von Fußgängerüberwegen. Diese sind nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich und müssten bei einer Integration der Berger Straße in die Tempo-30-Zone entfallen. Die Entfernung der Fußgängerüberwege würde nach Einschätzung des Magistrats aufgrund des hohen Fußgängerverkehrs eher zu einer Erhöhung als zu einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus führen. Die Beibehaltung der Vorfahrtregelung stützt die Bedeutung der Berger Straße als wichtige Radverkehrsanbindung. Bei der Aufhebung der bisherigen Vorfahrtsregelungen müsste der Radverkehr auch an von der Berger Straße abfließenden Einbahnstraßen dem von rechts kommenden Radverkehr Vorfahrt gewähren. Dies führt zu einer Reduzierung der Attraktivität der Berger Straße für die Radfahrenden. Der Magistrat empfiehlt daher, die bisherigen Verkehrsregelung ('runde 30') beizubehalten und die Berger Straße nicht in die Tempo-30-Zone zu integrieren.