Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee;
Begründung
Dornbusch/Hansaallee; Vorgang: V 83/11 OBR 9; ST 1173/11 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann die dreijährige Frist, die dem Bauherren ab Erteilung der Baugenehmigung zur Realisierung zur Verfügung steht, begonnen hat; - wann die vom Bauherren beantragte Verlängerung wirksam geworden ist ; - wie er in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren beabsichtigt. Begründung: Diese Baumaßnahme zieht sich schon seit Jahren hin. Eingetretene Baufortschritte, auch in den letzten Monaten, sind nur gering ausgefallen. Die gegenwärtige Kälteperiode, in der nur wenig oder gar nichts geschehen kann, spielt bei der Bewertung des zeitlichen Gesamtablaufs nur eine untergeordnete Rolle. Mit den stockenden Baumaßnahmen gehen an diesem neuralgischen Punkt seit Jahren erhebliche Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer einher. Dass die Dauer-Baugrube auch eine ästhetische Zumutung bedeutet, sei nur am Rande erwähnt. Bei allem Verständnis für den Bauherren und bei einer gebotenen Toleranz beim zeitlichen Ablauf besteht hier schon lange kein ausgewogenes Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Interesse mehr. Öffentliches Interesse manifestiert sich nicht nur aus der (offiziellen) Baupolitik des Magistrats sondern auch - und nicht zuletzt - aus den Bedürfnissen der Bürger unserer Stadt.