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Parkzonen mit zeitlichen Beschränkungen am Riedbergzentrum

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Beschränkungen am Riedbergzentrum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den das Riedbergzentrum begrenzenden Straßen, d. h. auf der Altenhöferallee, der Riedbergallee, der Otto-Schott-Straße und der Ernst-Abbe-Straße, jeweils beidseits zeitlich beschränkte Parkzonen mit Benutzung einer Parkscheibe einzurichten. Die Höchstparkdauer soll zwischen 8.00 und 20.00 Uhr jeweils 1 Stunde betragen. An der dem Riedbergzentrum zugewandten Straßenseite der Altenhöferallee sind zwei Behindertenparkplätze auszuweisen. Begründung: Eine gleichlautende Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat im Jahr 2011 blieb erfolglos, obwohl der Magistrat wiederholt auf die Parkplatzprobleme und das ständige widerrechtliche Parken auf Sperrflächen und Radwegen hingewiesen wurde. Der Besucherandrang der Läden im Bereich des Riedbergzentrums führt zu einer starken Nachfrage an oberirdischen Parkplätzen, die zwar vorhanden sind, aber leider von Dauerparkern blockiert werden. Von verschiedenen Seiten wurde der Ortsbeirat um Abhilfe gebeten, u. a. von der Direktorin des Max-Planck-Instituts. Sie weist daraufhin, dass eine Begrenzung der Parkzeit denjenigen Leuten, die nur kurze Erledigungen im Riedbergzentrum vorhaben, ein kostenfreies oberirdisches Parken ermöglichen würde. Andererseits würde es aber auch dazu beitragen, die gefährliche Praxis des Parkens in zweiter Reihe zu verringern, was um das Riedbergzentrum herum gang und gäbe ist und oft zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Für eine Entspannung der Parkplatzsituation wird die Einrichtung einer tagsüber zeitlich befristeten Parkzone für dringend erforderlich gehalten.

Inhalt

Antrag vom 10.05.2013, OF 241/12

Betreff: Parkzonen mit zeitlichen Beschränkungen am Riedbergzentrum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den das Riedbergzentrum begrenzenden Straßen, d. h. auf der Altenhöferallee, der Riedbergallee, der Otto-Schott-Straße und der Ernst-Abbe-Straße, jeweils beidseits zeitlich beschränkte Parkzonen mit Benutzung einer Parkscheibe einzurichten. Die Höchstparkdauer soll zwischen 8.00 und 20.00 Uhr jeweils 1 Stunde betragen. An der dem Riedbergzentrum zugewandten Straßenseite der Altenhöferallee sind zwei Behindertenparkplätze auszuweisen. Begründung: Eine gleichlautende Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat im Jahr 2011 blieb erfolglos, obwohl der Magistrat wiederholt auf die Parkplatzprobleme und das ständige widerrechtliche Parken auf Sperrflächen und Radwegen hingewiesen wurde. Der Besucherandrang der Läden im Bereich des Riedbergzentrums führt zu einer starken Nachfrage an oberirdischen Parkplätzen, die zwar vorhanden sind, aber leider von Dauerparkern blockiert werden. Von verschiedenen Seiten wurde der Ortsbeirat um Abhilfe gebeten, u. a. von der Direktorin des Max-Planck-Instituts. Sie weist daraufhin, dass eine Begrenzung der Parkzeit denjenigen Leuten, die nur kurze Erledigungen im Riedbergzentrum vorhaben, ein kostenfreies oberirdisches Parken ermöglichen würde. Andererseits würde es aber auch dazu beitragen, die gefährliche Praxis des Parkens in zweiter Reihe zu verringern, was um das Riedbergzentrum herum gang und gäbe ist und oft zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Für eine Entspannung der Parkplatzsituation wird die Einrichtung einer tagsüber zeitlich befristeten Parkzone für dringend erforderlich gehalten.Beratung im Ortsbeirat: 12