Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
Begründung
Gasleuchten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats, B 16 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4832/14, zurückgewiesen. Begründung: Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausweitung der Umrüstgebiete sind, zumindest bezüglich der Straßen, die gemäß I 2b zum Gebiet des mittleren Nordends gehören, in der Tabelle des Berichtes nicht aufgeführt.
Inhalt
Antrag vom 16.03.2017, OF 211/3
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats, B 16 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4832/14, zurückgewiesen. Begründung: Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausweitung der Umrüstgebiete sind, zumindest bezüglich der Straßen, die gemäß I 2b zum Gebiet des mittleren Nordends gehören, in der Tabelle des Berichtes nicht aufgeführt.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 3